LER-NRW.de

Bildung ist ein Thema, das den Menschen ein Leben lang begleitet. Von der Geburt bis zum Tod lernt man tagtäglich etwas dazu, wobei Bildung vielfach mit der Schulbildung gleichgesetzt wird. Hier wird die Basis für den weiteren Werdegang eines Kindes geschaffen, denn der Schulabschluss entscheidet in der Regel über die Karrierechancen, die sich für einen Heranwachsenden ergeben. In Zeiten des lebenslangen Lernens können zwar auch Erwachsene noch einmal von vorne beginnen und beispielsweise einen Schulabschluss nachholen, doch in Kindertagen fällt das Lernen meist deutlich leichter und bedeutet auch keine zusätzliche Belastung neben Beruf und Familie. Dass Kinder und Jugendliche nicht immer Lust verspüren, zu lernen und ihre Hausaufgaben gewissenhaft zu erledigen, liegt gewissermaßen in der Natur der Sache. Heranwachsende haben oftmals andere Prioritäten, weil sie die Bedeutung der Schulbildung aufgrund mangelnder Lebenserfahrung noch nicht überblicken können. Hier ist dann die Konsequenz der Eltern gefragt, die ihren Nachwuchs durch die Schulzeit begleiten.

All diejenigen, die sich als Eltern in den schulischen Alltag ihres Nachwuchses einbringen möchten, ohne als Helikopter-Eltern zu agieren, können sich in der Elternvertretung engagieren. Hier auf LER-NRW.de finden Interessierte weiterführende Informationen zur Elternvertretung als Möglichkeit zur Mitwirkung von Eltern an Kindergärten, Schulen und anderen Einrichtungen. Auch verschiedene Vereine und andere Organisationen aus dem Umfeld der Elternvertretung beziehungsweise des Elternbeirats, der Elternpflegschaft, des Elternausschusses oder des Elternrats finden hier Beachtung.

Die Aufgaben der Elternvertretung

An Schulen, Kindergärten und anderen pädagogischen Einrichtungen wird die Mitwirkung der Eltern im Rahmen einer Elternvertretung ermöglicht. Bei einer solchen Elternvertretung beziehungsweise dem Elternbeirat handelt es sich demnach um die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Kindergarten- beziehungsweise Schulkinder. Die wesentlichen Aufgaben der Elternvertretung lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:

  • Interessenvertretung der Elternschaft
  • Weitergabe der Vorschläge der Eltern an die Kita- oder Schulleitung
  • Teilnahme an Beratungen der Schulkonferenz

Da Bildung in der Bundesrepublik Deutschland Ländersache ist, können sich die Möglichkeiten einer Mitwirkung des Elternbeirats von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Dass bestimmte Angelegenheiten seitens der Leitung der Elternvertretung mitgeteilt werden müssen und die Elternschaft gegebenenfalls in die Entscheidungsprozesse eingebunden werden muss, ist unabhängig vom jeweiligen Bundesland der Fall.

Landeselternräte versorgen engagierte Mütter und Väter mit Informationen in Sachen Bildung und verschaffen ihnen zugleich im bildungspolitischen Umfeld Gehör. Durch Beratungen des Schulministeriums sowie fundierte Stellungnahmen zu den Schulgesetzen mischen sich die Landeselternvertretungen aktiv ein und leisten so einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Bildungslandschaft im betreffenden Bundesland. Auch die einzelnen Schulen werden gegebenenfalls durch den Landeselternrat beraten. Elternvertreter an den einzelnen Schulen können sich im Bedarfsfall ebenfalls an den Landeselternbeirat wenden und finden dort einen kompetenten Ansprechpartner.

Organisationen aus dem Bereich der Elternvertretung am Beispiel Nordrhein-Westfalens

Als bevölkerungsreichstes Bundesland Deutschlands ist Nordrhein-Westfalen ein gutes Beispiel für die Organisation und Arbeit der Elternvertretungen. In diesem Zusammenhang kann man zunächst auf den einstigen Landeselternrat der Gesamtschulen in NRW, kurz LER NRW, verweisen. Der eingetragene Verein war durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen als Elternverband anerkannt. Ein weiteres Merkmal des LER NRW war die konfessionelle und parteipolitische Neutralität.

Mittlerweile gehört der LER NRW der Vergangenheit an, was aber keineswegs bedeutet, dass es keine organisierten Elternvertretungen in Nordrhein-Westfalen mehr gibt.

Es existieren einfach andere Organisationen, die Eltern als Mitwirkungsorgan dienen. Hier ist vor allem die Landeselternschaft der integrierten Schulen in NRW, kurz LEiS-NRW, zu nennen. Diese ist die Interessenvertretung der Eltern von Schülerinnen und Schülern an integrierten Schulen in Nordrhein-Westfalen. Als solche vertritt sie die Elternschaft der Schulaufsicht, dem Schulministerium und auch dem Landtag gegenüber. Wissenswert ist zudem, dass die LEiS-NRW als organisierter Elternverband gemäß § 77 SchulG anerkannt wird.

Erwähnenswert ist darüber hinaus auch der Landeselternbeirat NRW, kurz LEB NRW. Dieser versteht sich als Elternvertretung der Kindestageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen und konzentriert sich somit auf die Mitwirkung und Vertretung der Eltern im Elementarbereich. Hier setzt sich der LEB NRW auf unterschiedliche Art und Weise ein und nimmt verschiedene Aufgaben im Sinne der Eltern von Kindern wahr, die einen Kindergarten oder eine andere Kindertageseinrichtung besuchen.

Am Beispiel des Landes Nordrhein-Westfalen lässt sich die gesetzliche Verankerung der Elternvertretung gut darstellen. So sieht die nordrhein-westfälische Verfassung eine Mitwirkung der Erziehungsberechtigten am Schulwesen ausdrücklich vor. Genaue Regelungen dazu finden sich im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen. Wenn es um die Elternvertretung im vorschulischen Bereich geht, enthält dahingegen das Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz, die einschlägigen Normen zur Vertretung der Eltern. In anderen Bundesländern existieren selbstverständlich eigene Gesetzesgrundlagen.

Der LER-NRW existiert in seiner früheren Form zwar nicht mehr, steht aber dennoch für die organisierte Elternvertretung. Mittlerweile handelt es sich um ein unabhängiges Informationsportal, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, Eltern und alle anderen Interessierten für die Mitwirkung der Elternschaft im pädagogischen Bereich zu sensibilisieren.